Voraussetzungen für eine Augenoperation
(Refraktive Chirurgie)
Das Tragen einer Brille kann mit Problemen behaftet sein. So kann es mitunter zu Beeinträchtigungen im täglichen Leben, in der Freizeit oder beim Sport kommen. Diese Beeinträchtigungen betreffen vorwiegend das Gesichtsfeld oder die eingeschränkte Beweglichkeit. Weiterhin können kosmetische, berufliche oder psychische Aspekte das Wohlbefinden mindern und eine operative Korrektur rechtfertigen.
Bei Kontaktlinsenträgern können mitunter unangenehme Reizungen durch die Kontaktlinsen oder Allergien gegen bestimmte Reinigungsmittel eine Unverträglichkeit hervorrufen.
Die Refraktive Chirurgie stellt für Patientinnen und Patienten mit derartigen Problemen eine mögliche Alternative dar. Es stehen zurzeit mehrere Verfahren zur Verfügung wie zum Beispiel die Kontaktlinseneinpflanzung (Artisan-Linse), oder die Excimer-Laser Behandlung (PRK, Lasek, C-Ten). Als Voraussetzungen für eine refraktive chirurgische Maßnahme gilt folgendes:
- Die Fehlsichtigkeit sollte sich in den letzten Jahren nicht mehr entscheidend geändert haben.
- Der Patient sollte mindestens 20 Jahre alt sein.
- Augenkrankheiten, wie z.B. chronische fortschreitende Hornhauterkrankungen, grauer Star (Katarakt), oder Allgemeinkrankheiten, wie z.B. Rheuma oder systemische Immunerkrankungen sprechen gegen eine Augenoperation.
- Medikamenteneinnahmen mit einem Einfluß auf die Heilung der Hornhaut sprechen gegen eine Laser-Operation.
- Während der Schwangerschaft bzw. Stillzeit sollte keine Behandlung vorgenommen werden.
- Bei Vorliegen einer Allergie empfiehlt sich die Durchführung der Augenoperation im allergiefreien Zeitraum.
- Nicht alle Brechungsfehler lassen sich einwandfrei chirurgisch behandeln. Manchmal kann nur eine Reduktion des Sehfehlers erreicht werden, unter Umständen ist keine Behandlung möglich oder sie würde den Zustand des Auges zumindest mittelfristig verschlechtern. Höhere Brechungsfehler sind mit Laser oft nur ungenau oder mit erhöhten Risiken behandelbar.
Nach vorheriger Prüfung dieser Kriterien kann möglicherweise eines der Verfahren der Refraktiven Chirurgie angewendet werden. Im Rahmen einer seriösen Aufklärung steht für uns nicht das medizinisch Machbare, sondern das für Sie medizinisch Sinnvolle im Vordergrund.

